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Heute vor 496 Jahren: Luther in Worms

Luther auf dem Reichstag in Worms vor Kaiser Karl V. und den Kurfürsten, 17./18. April 1521. Kupferstich, altkoloriert, von Johann Nusbiegel nach Johann Michael Voltz. (Bild: © epd-bild/akg-images)

1521 fand der Reichstag in Worms statt. Vom 27. Januar bis zum 26. Mai traten der Kurfürstenrat, der Reichsfürstenrat und der Städterat – einberufen vom 1519 zum Kaiser gewählten Karl V. – in der Freien Stadt Worms zusammen. Der Kaiser befand sich aber bereits seit November 1520 in der Stadt und mit ihm auch eine Menge Gefolge. Die Zustände in der Stadt beschrieb ein Zeitzeuge in einem Brief an einen Freund: Die Fastenzeit werde nicht eingehalten, es würden Turniere ausgetragen, es gebe Prostitution und an manchen Tagen kämen drei oder vier Menschen ums Leben. 

Mit der Reichsmatrikelordnung, die die Einkünfte der Territorien festhielt und so auch ihre zu erbringende Verteidigungsleistung festsetzte, und dem Reichsregiment, das die Vertretung des Kaisers in seiner Abwesenheit regelte, wurden auf dem Reichstag wichtige Beschlüsse gefasst. Auch der Wormser Vertrag, der die Erbfolge in den habsburgischen Ländern Spanien (für Karl V.) und Nieder- und Oberösterreich (für dessen Bruder Ferdinand) festlegte, hatte weitreichende Auswirkungen für die Entwicklung Europas. 

Luther verteidigt sich vor dem Kaiser

Für die Geschichte der Reformation ist aber vor allem das Auftreten Martin Luthers im Rahmen des Reichstags wichtig. Zu diesem Zeitpunkt war Luther bereits als Häretiker verurteilt und mit dem Kirchenbann belegt worden, woraus die Reichsacht folgen sollte – davor war jedoch eine Anhörung des Beschuldigten nötig. Am 17. April wurde Luther in der Wohnung des Pfalzgrafen erstmals vernommen. Der Kaiser fragte ihn, ob er sich zu seinen Schriften bekenne und ob er deren Inhalt aufrechterhalten oder widerrufen wolle. Dabei ging es insbesondere um die 1520 erschienenen Schriften „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ und „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“. 

Luther erbat sich Bedenkzeit und so kam es am 18. April zu einem zweiten Verhör, diesmal in einem größeren Saal. In seiner Verteidigungsrede lehnte Luther es ab, zu widerrufen. Stattdessen verlangte er, durch Zeugnisse der Schrift (also der Bibel) und klare Vernunftgründe überzeugt zu werden. Päpstlichen Aussagen oder Aussagen von Konzilen könne er keinen Glauben schenken, „da es feststeht, daß sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben“. Luther sieht sich als gefangen im Worte Gottes. „Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir, Amen!“ Die berühmten Worte „Hier stehe ich, ich kann nicht anders“ finden sich nicht im Protokoll, sondern sind eine spätere Zuschreibung. 

Am nächsten Tag finden sich in Worms Plakate, unterzeichnet mit „Bundschuh“. Darin wird „Romanisten“ und Fürsten die Feindschaft angekündigt, wenn Luther ein Leid widerfahre. In der Mehrheitlich lutherisch eingestellten Bürgerschaft muss auch der päpstliche Nuntius, der Maßnahmen gegen Luther gefordert hatte, um sein Leben fürchten. Luther selbst verlässt Worms am 26. April wieder. Der Kaiser verhängt am 8. Mai 1521 mit dem Wormser Edikt die Reichsacht über Martin Luther. Jedermann, der seiner habhaft werden kann, soll Luther an Rom ausliefern. Es ist auch verboten, ihn zu beherbergen. Allerdings sitzt Luther da schon als Junker Jörg auf der Wartburg – entführt vom Kurfürsten von Sachsen. 

Informationen

Autor:luther2017.de Quelle:Projekt Gutenberg/Wikipedia/Stadt Worms Datum:18-04-17
Schlagworte:
Martin Luther, Worms, Reichstag, Reichsacht, Widerruf

Worms

Die Stadt am Rhein ist als Nibelungenstadt weltweit bekannt und durch den Reichstag 1521 untrennbar mit der deutschen Reformationsgeschichte verbunden. Hier weigerte sich Luther, seine 95 Thesen zu widerrufen.

1521: Luther auf dem Reichstag in Worms

„Hier stehe ich, ich kann nicht anders": Martin Luther stellt sich 1521 dem Wormser Reichstag und muss sich vor dem Kaiser für seine Kirchenkritik verantworten.