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Vor 488 Jahren: Die Confessio Augustana wird vorgelegt

Titelblatt der Erstausgabe des Augsburger Bekenntnisses. Wittenberg, 1531.
(Bild: Wikimedia Commons)

Als Martin Luther 1517 seine Thesen veröffentlichte, hatte er nicht im Sinn, eine Kirchenspaltung herbeizuführen. Das gilt mittlerweile als gesichert. Dennoch entwickelte sich – auch weil beide Seiten in dem Religionsstreit keine Kompromisse finden konnten – eine nicht mehr zu überbrückende Lücke zwischen den Anhängern des Papstes und der römischen Kirche und den Anhängern des Reformators. 

Mit dem Wormser Edikt von 1521 hatte der Kaiser über Luther die Reichsacht verhängt und die Lektüre seiner Schriften verboten – die Verbreitung der reformatorischen Bewegung tat dies allerdings keinen Abbruch. Rechtlich standen die Anhänger Luthers auf höchst unsicherem Terrain. Das Edikt war zwar 1526 auf dem Reichstag zu Speyer de facto aufgehoben worden und die Religionsfrage den Reichsständen nun selbst überlassen, aber nur drei Jahre später wurde diese Regelung wieder aufgehoben und unter Protest der Anhänger der lutherischen Lehren – fortan Protestanten genannt – das Wormser Edikt wieder gültig. 

Versöhnung auf dem Reichstag zu Augsburg?

Frieden und Ordnung kehrten so jedoch nicht wieder im Reich ein, so dass sich Kaiser Karl V. gezwungen sah, einen weiteren Versöhnungsversuch zu starten. Er lud 1530 zum Reichstag nach Augsburg ein und forderte die protestantische Seite auf, ihren Standpunkt darzulegen. In der Hoffnung auf eine gütliche Einigung kamen die Anhänger der reformatorischen Lehren diesem Wunsch nach. So legte etwa Ulrich Zwingli eine Bekenntnisschrift vor, ebenso die Städte Memmingen, Konstanz, Straßburg und Lindau am Bodensee mit ihrer Confessio tetrapolitana. Die größte Wirkung hatte allerdings die von Philipp Melanchthon in wesentlichen Teilen erarbeitete Confessio Augustana – sie wurde am 25. Juni 1530 vorgelegt. 

Diese Bekenntnisschrift wurde vor dem Reichstag verlesen und auch von diesem angenommen – allerdings beauftragte Karl V. Die katholischen Theologen Johannes Eck und Johannes Fabri eine Widerlegung der Confessio Augustana – und Kaiser Karl V. bestätigte anschließend das Wormser Edikt als gültig. 

Gemeinsamkeiten betont, Missstände aufgezeigt

Strukturell gliedert sich die parallel in deutscher und lateinischer Sprache erstellte Confessio Augustana in 28 Artikel. Dabei versuchen die Reformatoren in den ersten 21 Artikeln zu belegen, dass ihr Glauben im Einklang mit Schrift und Tradition steht. Hier werden auch die Gemeinsamkeiten mit dem katholischen Glauben betont. Die letzten sieben Artikel befassen sich dann mit den Missständen in der katholischen Kirche und legen dar, wie diese behoben werden sollen. So sollen etwa Bischöfe keine weltliche Macht ausüben, Priester heiraten dürfen und die Klostergelübde für ungültig erklärt werden.

Unmittelbar erreichte die Confessio Augustana das Ziel der Anerkennung des protestantischen Glaubens als gleichberechtigt nicht. Als Reaktion auf die Ablehnung des Kaisers und das Fortgelten des Wormser Edikts wurde zunächst 1531 der Schmalkaldische Bund gegründet. Erst 1555 wurde mit dem Augsburger Religionsfrieden der protestantische Glaube anerkannt – allerdings nur denen, die sich zur Confessio Augustana bekannten Frieden und gegenwärtiger Besitz zugestanden. Nun galt das Prinzip cuius regio, eius religio. 

Informationen

Autor:luther2017.de Datum:29-06-18
Schlagworte:
Confessio Augustana, Augsburger Bekenntnis, Reichstag, Augsburg, 1530, Melanchthon, Katholiken, Protestanten

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