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Zeitung: Widerstand gegen bundesweiten Reformationsfeiertag 2017

(Foto: iStockphoto/Wibofoto)

In der Wirtschaft stoßen Bestrebungen auf Widerstand, den 500. Jahrestag der Reformation im Jahr 2017 zu einem einmaligen gesetzlichen Feiertag zu erklären. Zwar sei der Ruf nach einem Sonderfeiertag aus Anlass des Reformationsjubiläums "durchaus nachvollziehbar", äußert der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen, Luitwin Mallmann, in einem der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstag) vorliegenden Schreiben.

Doch sei zu fragen, ob der durch einen zusätzlichen Feiertag entstehende Schaden nicht zu groß sei. Ein zusätzlicher Feiertag verursache allein in Nordrhein-Westfalen volkswirtschaftliche Kosten von "bis zu 500 Millionen Euro". "Bundesweit kommen da leicht mehrere Milliarden Euro zusammen", rechnet Mallmann. Man könne kein "aufwendiges Fest" veranstalten, die Rechnung dafür aber einem Dritten zustellen.

Luthers Thesenanschlag

Der Reformationstag am 31. Oktober erinnert an den Thesenanschlag Martin Luthers (1483-1546) an der Wittenberger Schlosskirche im Jahr 1517. Damit wandte sich Luther gegen kirchliche Missstände wie den Ablasshandel. Dieses Ereignis gilt als der Beginn der reformatorischen Umwälzungen in Europa.

Zwar wäre Deutschland ohne die Reformation "nicht das Land, das es heute ist", unterstreicht Mallmann. Dies gelte insbesondere für das Wirtschaftsleben, das infolge der Reformation vielfältige Impulse für Bildung, Innovation und Gewerbefleiß erhalten habe. Es gelte allerdings, das "würdige Begehen" der 500-Jahr-Feier in ein angemessen Verhältnis zu den Kosten zu setzen.

Nur Ruhe- und Gedenktag?

Als Kompromiss schlägt Mallmann vor, den 31. Oktober 2017, der auf einen Dienstag fällt, per Bundesgesetz zum Ruhe- und Gedenktag zu erklären, wie es im Arbeitszeitgesetz auch für reguläre Sonntage vorgesehen ist. Damit könnte die an diesem Tag wegen des Ruhegebots nicht geleistete Arbeit vorgearbeitet oder nachgeholt werden. Zuständig für die Feiertage sind in Deutschland die Länder.

Im vergangenen November hatte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, auf der Synode die Initiative von Historikern und Kirchenleuten aufgegriffen, den 31. Oktober 2017 bundesweit einmalig zum arbeitsfreien Tag zu machen. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) steht dem Vorschlag der evangelischen Kirche positiv gegenüber.

Im Osten arbeitsfrei

In fünf ostdeutschen Bundesländern ist der Reformationstag bereits gesetzlicher Feiertag. Die Initiative für einen bundesweit einmaligen Feiertag zum Reformationsjubiläum 2017 wird unter anderem von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) unterstützt. Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Saarland, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen haben entweder bereits entsprechende Beschlüsse gefasst oder zumindest Unterstützung signalisiert.

Informationen

Quelle:epd Datum:31-07-13
Schlagworte:
Reformationstag, EKD, Reformationsjubiläum, Wirtschaft, Feiertage