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Auf der Suche nach einem Feiertag

Der Buß- und Bettag und warum er kein gesetzlicher Feiertag mehr ist.

(epd-bild / Rainer Oettel)

Als die Politik vor zehn Jahren die Idee ins Spiel brachte, den „Tag der Deutschen Einheit“ in einen normalen Werktag umzuwandeln um die Konjunktur anzukurbeln, war der Aufschrei in der Bevölkerung groß. Feiertage werden in Deutschland traditionell als ein hohes und wichtiges Gut betrachtet. Doch wenn man heute nach dem Buß- und Bettag fragt, erntet man oft überraschte, verwirrte Blicke. Denn beinahe 20 Jahre nach seiner Abschaffung als gesetzlicher Feiertag spielt der Buß- und Bettag in der öffentlichen Wahrnehmung kaum oder nur noch eine untergeordnete Rolle. Außer in Sachsen, wo der Feiertag auch heute noch ein solcher ist, wird er – abgesehen von gläubigen Protestanten – noch von berufstätigen Eltern schulpflichtiger Kindern wahrgenommen, die vor einer logistischen Herausforderung stehen. Während in Bayern Schulen und auch viele Betreuungseinrichtungen an diesem Tag geschlossen sind, ist der Buß- und Bettag ansonsten ein normaler Werktag. 

Hintergrund

Obwohl als staatlicher Feiertag abgeschafft, bleibt der Buß- und Bettag doch ein wichtiger kirchlicher Feiertag. Zusammen mit dem Aschermittwoch und dem Karfreitag stellt er einen der drei offiziellen Bußtage des Kirchenjahres dar. Das Wort „Buße“ darf hier jedoch nicht, wie im allgemeinen Sprachgebrauch, als eine Art Wiedergutmachung begangenen Unrechts verstanden werden. Vielmehr gibt der Feiertag den Menschen die Gelegenheit, sich selbst zu reflektieren, Reue zu zeigen oder sich auf eine Umkehr und Sinnesänderung zu besinnen. Da der Buß- und Bettag mittlerweile ein Arbeitstag ist, werden die Gottesdienste in der Regel in den Abendstunden gefeiert. Häufig werden darin gesellschaftliche und politische Probleme in den Mittelpunkt gestellt, um zur gemeinschaftlichen Selbstbesinnung anzuregen.

Entstehung

Ursprünglich wurde dieser Tag noch nicht einmal von der Kirche erfunden, sondern lässt sich bis in die Antike nachweisen. Nach römischem Brauch sollte in Krisenzeiten eine besondere Sühne die Götter gnädig stimmen. Der erste evangelische Buß- und Bettag fand dann auch in einer Krisenzeit statt. Als Reaktion auf die so genannte „Türkengefahr“ jener Zeit ordnete der Kaiser im Jahr 1532 in Straßburg den ersten Bettag an. In den folgenden Jahrhunderten fand der Buß- und Bettag in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands zu verschiedenen Terminen statt. Nach Verschiebungen, Abschaffungen und Wiedereinführungen wurde der Buß- und Bettag erst 1981 wieder gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik. Doch bereits 14 Jahre nach seiner Wiedereinführung wurde er 1995 wieder abgeschafft. Der Grund hierfür war die im gleichen Jahr eingeführte Pflegeversicherung als Pflichtversicherung. Die finanzielle Mehrbelastung der Arbeitgeber sollte durch Mehrarbeit wieder ausgeglichen werden. Als kirchlicher Feiertag bleibt der Buß- und Bettag jedoch erhalten und wird mit Gottesdiensten, Konzerten und anderen ernsten Veranstaltungen weiterhin gestaltet.

Informationen

Autor:Michael Achhammer Quelle:luther2017.de Datum:19-11-14
Schlagworte:
Lutherdekade, Buß- und Bettag, Feiertag